Am 19.03.2022 wurden deutschlandweit viele Corona-Maßnahmen gelockert. Diese Lockerung betrifft daher auch in Freizeitsport in Nordrhein-Westfahlen und damit auch Frechen.
Im Folgenden erhaltet Ihr einen kurzen Überblick über die aktuell geltenden Einschränkungen im Sportbetrieb:
Sportausübung:
Sport drinnen |
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
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Sport draußen |
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht
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Ausnahme: |
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
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Zuschauer-Regelungen:
Bis 1000 Personen (drinnen) |
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
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Bis 1000 Personen (draußen) |
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht
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Ausnahme: |
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
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Hinweis
Alle o.g. Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Die Informationen wurden einer Mitteilung des Landessportbundes NRW auf folgender Seite entnommen:
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport (Zugriff am: 20.03.2022)
Die geltende Corona-Schutzverordnung kann auf der Seite des Landesregierung NRW eingesehen werden. Hier wird auf die Seite mit entsprechender Downloadmöglichkeit geführt.