AllgemeinCorona-News

Hinweis zur Coronaschutzverordnung

Als Sportverein sind wir gemäß gültiger Corona-Schutzverordnung verpflichtet, bei jeder Übungs- und Trainingseinheit Teilnehmerlisten zu führen und aufzubewahren. Diese Listen werden nach der Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen gelöscht.