AllgemeinCorona-News

Corona-Regelung ab 19.03.

Am 19.03.2022 wurden deutschlandweit viele Corona-Maßnahmen gelockert. Diese Lockerung betrifft daher auch in Freizeitsport in Nordrhein-Westfahlen und damit auch Frechen.

Im Folgenden erhaltet Ihr einen kurzen Überblick über die aktuell geltenden Einschränkungen im Sportbetrieb:

 

Sportausübung:

Sport drinnen
  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
Sport draußen
  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Keine Maskenpflicht
Ausnahme:
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

Zuschauer-Regelungen:

Bis 1000 Personen (drinnen)
  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
Bis 1000 Personen (draußen)
  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Keine Maskenpflicht
Ausnahme:
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

Hinweis

Alle o.g. Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Die Informationen wurden einer Mitteilung des Landessportbundes NRW auf folgender Seite entnommen:

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport (Zugriff am: 20.03.2022)

Die geltende Corona-Schutzverordnung kann auf der Seite des Landesregierung NRW eingesehen werden. Hier wird auf die Seite mit entsprechender Downloadmöglichkeit geführt.

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