Allgemein

18.05.2020 Sporthallen bleiben zu!

Auch eine Woche später gibt es keine neue Informationen. Die Stadt Frechen erklärt in Ihrer heutigen Mail an alle Vereine folgenden Sachstand:

„Die Mehrzahl der städtischen Sporthallen sind Schulsporthallen oder werden schulisch genutzt. Für die Schulen und deren Gebäude gilt aktuell die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO). Danach ist eine über die schulische Nutzung hinausgehende Nutzung grundsätzlich unzulässig und das Betreten der Schulgebäude (zu denen auch die auf dem Grundstück befindlichen Sporthallen zählen) für andere Personenkreise untersagt. Insoweit schränkt die CoronaBetrVO den Regelungsbereich der CoronaSchVO für Schulsporthallen und schulisch genutzte Sporthallen de facto ein.

 

Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde die Thematik an das Land mit Dringlichkeit weitergereicht. Es steht aber eine Abstimmung mit der Ministerialverwaltung aus. Im Übrigen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die pandemiebezogenen schulischen Hygienepläne den Vereinssport bereits hinreichend berücksichtigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der im Sportbereich fortdauernden Schließung der Wasch- und Umkleideräume. Es wird daher für den Moment seitens der StGB NRW empfohlen, mit einer entsprechenden Öffnung jedenfalls bis zum Monatsende zuzuwarten. Für diesen Zeitpunkt sind ohnehin weitere Lockerungen im Sportbereich angekündigt. Der StGB NRW bemüht sich darum, die Schaffung einer belastbaren Verordnungsregelung zu diesem Punkt herbeizuführen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich sie auch darüber informieren, dass uns der Rhein-Erft-Kreis als Eigentümer der DFSH Habbelrath mitgeteilt hat, dass aufgrund der zur Zeit noch sehr strengen Reglementierungen und da derzeit keine Hallenreinigung erfolgt, die Nutzung der DFSH zunächst bis zum 30.05.2020 für den Vereinssport untersagt ist.

Dementsprechend bleiben die städtischen Sporthallen bis auf Weiteres geschlossen.

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, erhalten Sie eine entsprechende Information.“

 

12.05.2020

Leider hat uns gestern folgende Nachricht der Stadt Frechen erreicht:

Bezüglich der städtischen Sporthallen muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Stadt Frechen von der Möglichkeit der Öffnung der Sporthallen zunächst keinen Gebrauch macht bzw. machen kann und die städtischen Sporthallen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Zu den Hintergründen:

Die Mehrzahl der städtischen Sporthallen sind Schulsporthallen oder werden schulisch genutzt. Für die Schulen und deren Gebäude gilt aktuell die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO). Danach ist eine über die schulische Nutzung hinausgehende Nutzung unzulässig und das Betreten der Schulgebäude (zu denen auch die auf dem Grundstück befindlichen Sporthallen zählen) für andere Personenkreise untersagt. Insoweit schränkt die CoronaBetrVO den Regelungsbereich der CoronaSchVO für Schulsporthallen und schulisch genutzte Sporthallen de facto ein.

Die Stadt Frechen hat zur Klärung dieses „Widerspruchs“ heute Morgen mit dem Städte- und Gemeindebund NRW Kontakt aufgenommen. Dieser bestätigte ausdrücklich die Lesart,

  • dass die CoronaSchVO den eingeschränkten Betrieb von Sporthallen ermöglicht, und
  • dass die CoronaBetrVO das Betretungsverbot für Schulgelände nur für unterrichtliche Zwecke aufhebt.

Das hat zur Folge, dass Sporthallen, die zu Schulen gehören, vom Betretungsverbot erfasst sind und bis auf weiteres für außerschulische Zwecke geschlossen bleiben müssen. Aufgrund der Strafbewehrung riet er von abweichenden Handhabungen ab. Er wird das Problem an den Corona-Krisenstab des Landes mit Dringlichkeit weiter reichen.

Die Stadt Frechen hat auf dieser Basis entscheiden, zunächst die städtischen Sporthallen nicht zu öffnen und im Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine dies auch auf die wenigen nicht-schulischen Sporthallen anzuwenden. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Stadtsportverband (SSV) und dem Kreissportbund (KSB) hat es dazu im Nachgang weitere Gespräche gegeben. Der KSB hat diese Lesart ausdrücklich bestätigt und seinerseits bereits über den Landessportbund um Klärung mit dem Land NRW gebeten. Der SSV hat die Grundentscheidung bezüglich der Schulsporthallen nachvollzogen, hielt aber eine Öffnung der anderen Sporthallen für möglich.

In Abwägung der Argumente und der rechtlichen Grundlagen hat die Stadt Frechen sich zunächst zur Beibehaltung der Schließung der städtischen Sporthallen entschieden und erwartet kurzfristig / innerhalb der nächsten Tage eine Klarstellung des Landes NRW.

 

07.05.20

Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftanlagen ist unter Auflagen/ Einschränkungen insbesondere für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport wieder möglich.  Die städtischen Sportaußenanlagen sind ab heute wieder geöffnet.