Neue Beitragsordnung

gültig ab 01. Januar 2024

Hier informieren wir über alle Änderungen, Neues sowie Eure Rechte als Mitglieder

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Beitragsanpassungen zum neuen Jahr

Um unseren Verein aktiv zu halten und unsere Projekte weiter auszubauen, brauchen wir Euren Beitrag im Verein! Daher hat sich unser Erweiterter Vorstand am 23.11.2023 zu einigen Änderungen unserer Beitragsordnung vorgenommen. Wir bemühen uns, derartige Veränderungen an das in 2024 voraussichtliche Angebot und den Nöten unserer Mitglieder anzupassen. Dabei berücksichtigen wir auch die steigende Trainingsqualität, einen möglichen Wegfall von Trainingszeiten, o.ä. Für alle Mitglieder, die von einer Beitragserhöhung betroffen sind, gilt ein Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2024. Dieses kann noch bis zum 14.01.2024 wahrgenommen werden. Schreibe uns dazu eine E-Mail an info@ts-frechen.de

Ab 01.01.2024 treten folgende Änderungen in Kraft:

Unsere Ermäßigungen

Damit jede/r Mitglied werden kann, bieten wir Euch bereits seit Langem schon viele Ermäßigungen an. Seit 2023 gibt es neben Ermäßigungen für Familien auch welche für Studierende/Auszubildende/Schüler:innen zwischen 18 und 25 Jahre, bei denen der Geldbeutel auch mal etwas leerer ist.

Ab 01.01.2024 treten folgende Änderungen in Kraft:

Digitalisierung im Verein

Ab dem 01.01.2024 starten wir den Launch unserer neuen Verwaltungssoftware ganz offiziell. Damit erhalten wir die Möglichkeit, digitale Tools, wie z.B. eine digitale Beitrittserklärung, zu nutzen. Sobald diese zur Verfügung steht, bitten wir darum, sie zu nutzen. Für uns bedeuten ausgefüllte Papierformulare heute einen großen Verwaltungsaufwand, weshalb wir uns dazu entschieden haben, die Kosten dazu besser abzufedern.

Ab 01.01.2024 treten folgende Änderungen in Kraft:

Weitere Änderungen

Weitere kleine Änderungen präzisieren die Beitragsordnung an verschiedenen Stellen, indem sie offene Lücken schließt und damit Klarheit schafft. Damit geht bspw. der Ausschluss einer Kombination von verschiedenen Ermäßigungen einher, oder auch über einen Rechtsanspruch auf diese.

Als neue Gebühr wurde der Briefversand eingeführt. Laut Satzung kommuniziert der Verein digital mit seinen Mitglieder, was wir hiermit nochmal ausbauen wollen. Mitglieder können demnächst frei wählen, wie sie ihre Informationen erhalten möchten. Dies betrifft lediglich satzungsbedingt notwendige Mitteilungen, wie z.B. Einladungen zur Mitgliederversammlung. Ab 01.01.2024 behalten wir uns vor, Mitgliedern den Briefversand mit 2,00 € je Brief zu berechnen. So können wir unsere Kosten decken.

Zusätzlich wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, um Tippfehler, einzelne Wörter oder Syntax-Fehler zu korrigieren.

Wir bitten daher insgesamt, die Beitragsordnung ab 01.01.2024 zu lesen, um absolute Klarheit über unsere Regelungen zu erhalten.

Du findest sie hier als Download

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Beitragsordnung mit Gültigkeit ab 01.01.2024 ist verbindlich. Angaben hier fassen die Änderungen lediglich zusammen.

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