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Corona-Maßnahmen ab 22.11.’21

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

wie Ihr sicherlich mitbekommen habt, sind die Infektionen in Deutschland erneut stark angestiegen. Daher hat sich die Landesregierung NRW für weitere Maßnahmen entschieden, die auch unser Freizeitangebot betreffen.

Ab Montag, den 22.11.2021 gilt laut geltender Corona-Schutzverordnung die 2G-Regel.

 

Folglich ist eine Teilnahme an unseren Angeboten in Präsenz vorerst ausschließlich mit Vorlage eines gültigen 2G-Nachweises möglich, also mit gültigem Impf- oder Genesenheitsnachweis.

Im Kinder und Jugendbereich gibt es aktuell keine weiteren Einschränkungen. Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin als dauerhaft getestete Personen, da im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßige Testungen stattfinden.

Ab 16 Jahren ist ein Schülerausweis vorzulegen, oder alternativ ein 2G-Nachweis.

 

Wir hoffen sehr, dass unsere Angebote nicht erneut ausfallen müssen und sich die aktuellen Fallzahlen schnellstmöglich wieder senken. Aktuell arbeiten wir an Online-Angeboten, die im Falle weiterer Einschränkungen stattfinden können.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden. Hier gelangt Ihr zu den Kontaktmöglichkeiten.

 

Bleibt gesund und aktiv!

Eure TS Frechen

 

 

 

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