Kündigung
Kündigungen müssen immer schriftlich in der Geschäftsstelle abgegeben oder zugeschickt werden (nicht beim Übungsleiter abgeben!).
Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung zugesandt.
Bitte beachten Sie unsere Kündigungsfrist:
Ihre Mitgliedschaft können Sie nur zum jeweiligen Ende eines Kalenderjahres kündigen. Dazu muss die Kündigung mindestens sechs Wochen vor Jahresende in der oben beschriebenen Form bei uns eingegangen sein!
Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahmen. So können diejenigen Mütter oder Väter, die im Eltern-Kind-Turnen angemeldet sind, ihre Mitgliedschaft (das heißt die Mitgliedschaft der Mutter oder des Vaters) vierteljährlich, schriftlich kündigen. Die Mitgliedschaft des Kindes kann jedoch nur zum Jahresende, wie oben beschrieben, gekündigt werden.